22.09.2023
In der Europäischen Union wird aktuell über eine Verpflichtung zur Modernisierung von Gebäuden diskutiert, die einen sehr schlechten Energiehaushalt aufweisen.
Stromanbieter Kündigen 2023 → Preise vergleichen → wechseln: So geht es!
Um die Kündigung des Stromanbieters müssen sich Verbraucher keine Sorgen machen: Wenn Sie sich für einen neuen Stromanbieter entscheiden, dann übernimmt der neue Anbieter die Kündigung des Stromvertrags für Sie. Trotzdem sind einige Faktoren zu beachten, wenn Sie den Strom kündigen möchten – hier erfahren Sie, welche!
Wer seinem Stromanbieter kündigen möchte, wird sich aufgrund der Veränderungen der letzten Jahre nicht selten durch ein umfangreiches Vertragswerk kämpfen müssen. Die Bedingungen sind komplex und nicht immer erhält man die Möglichkeit, seinen Anbieter schnell und einfach zu wechseln. Den Stromanbieter kündigen ist aber einer der wichtigsten Schritte, wenn man sich auf die Suche nach neuen Tarifen macht.
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Inhaltsverzeichnis
- 1 Stromanbieter Kündigungsfristen einhalten
- 2 Stromanbieter kündigen und gleichzeitig wechseln
- 3 Worauf ist zu achten, um den Stromanbieter zu kündigen?
- 4 Fragen, die sich im Bereich Stromanbieter kündigen, ergeben
- 5 Stromanbieter kündigen ist keineswegs einheitlich
- 6 Stromanbieter kündigen wegen Stromanbieter-Wechsel
- 7 Gründe, die zum Stromanbieter kündigen führen
- 8 Verträge mit eingeschränkten Kündigungsfristen
- 9 Kündigung des Stromanbieters bei Sonderverträgen
- 10 Was muss das Kündigungsschreiben enthalten?
- 11 – Wichtige Angaben im Kündigungsschreiben
- 12 – Vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen
- 13 Den Stromanbieter kündigen und günstigen Strom beziehen
- 14 Gut vergleichen und den Stromanbieter kündigen
- 15 Fazit:
Stromanbieter Kündigungsfristen einhalten
Den Stromanbieter kündigen ist nach Einhaltung der Kündigungsfrist möglich. Der Grundversorger ist in der Regel innerhalb von 14 Tagen zu kündigen, da meist kein Vertrag mit einer Laufzeit vorliegt. Der alternative Stromanbieter kann allerdings erst nach Einhaltung der Kündigungsfrist ordnungsgemäß gekündigt werden. Es gibt jedoch Sonderkündigungsregelungen. Dazu gehört die Strompreiserhöhung innerhalb der Vertragslaufzeit, wenn eine Preisgarantie gewährt wurde. Den Stromanbieter kündigen, muss in diesem Falle innerhalb von 14 Tagen durchgeführt werden, andernfalls ist die Frist verstrichen. Die Kündigung sollte immer per Einschreiben, möglichst mit Rückschein, an den Stromanbieter versandt werden. Stromanbieter kündigen wird im Falle des Stromanbieterwechsels in der Regel vom neuen Stromanbieter durchgeführt.
Stromanbieter kündigen und gleichzeitig wechseln
Wenn ein Wechsel ansteht, übernimmt der neue Versorger in den meisten Fällen die Formalitäten. Allerdings gibt es Situationen, in denen der Kunde selbst kündigen muss:
- Selbst kündigen, ist notwendig, wenn die Kündigungsfrist fast abgelaufen ist und der neue Anbieter eventuell zu spät die Kündigungsformalitäten in die Wege leitet
- wenn eine ungerechtfertigte Preiserhöhung stattgefunden hat. Dann heißt es kündigen innerhalb von 14 Tagen
- Beim Umzug ist es ratsam, Stromanbieter kündigen selbst abzuwickeln
Wann ist es möglich, den Stromanbieter kündigen?
- Wenn der Vertrag abgelaufen ist, unter Einhaltung der Kündigungsfrist
- Sonderkündigung beim Umzug
- Preiserhöhung, wenn eine Preisgarantie vereinbart wurde
Seit einigen Jahren kann der Kunde per E-Mail den Stromanbieter kündigen. Es ist jedoch sinnvoll, die sich darauf beziehende Korrespondenz zu speichern. Eine Bestätigung vom Stromanbieter ist unbedingt abzuwarten bzw. den Stromanbieter darauf anzusprechen. Falls sich der Stromanbieter nicht rührt, ist es ratsam, die betreffende E-Mail auszudrucken und per Einschreiben an den Betreiber zu schicken. Es natürlich praktisch, wenn im Zuge des Anbieterwechsels der neue Stromanbieter die erforderlichen Formalitäten übernimmt.
Worauf ist zu achten, um den Stromanbieter zu kündigen?
Allgemein gesprochen sollten Verbraucher zuerst einen Blick in ihren aktuellen Stromvertrag werfen. Um Ihren Stromanbieter zu kündigen, müssen Sie als Verbraucher vor allem zwei Fristen im Blick haben, die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist.
Sofern Sie Ihren Strom noch im regionalen Grundversorgungstarif beziehen, gibt es mit Kündigungsfrist und Vertragslaufzeit keine Probleme, Sie können ohne Terminsorge den Stromvertrag kündigen. Eine Mindestvertragslaufzeit gibt es in der Grundversorgung nicht, die gesetzlich geregelte Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen. Das bedeutet: Sie können prinzipiell jederzeit zu einem günstigeren Stromanbieter wechseln. Bei Ihrem Grundversorger können Sie den Stromvertrag in Textform kündigen. So genügt eine E-Mail zur Kündigung des Stroms.
Fragen, die sich im Bereich Stromanbieter kündigen, ergeben
Die Stromversorgung wird in keinem Fall unterbrochen, im Zweifelsfall übernimmt der Grundversorger die Stromversorgung. Darf der Stromanbieter kündigen? Bei beträchtlichen Zahlungsrückständen darf der Stromanbieter kündigen. Allerdings müssen etliche Mahnschreiben dem Kunden zugestellt werden, so einfach ohne Vorwarnung darf der Stromanbieter natürlich nicht dem Stromkunden kündigen. Falls der Stromanbieter in Insolvenz geht, wird der Stromanbieter kündigen müssen. Der Kunde kann dann zeitgleich einen alternativen Anbieter im Vergleichsportal suchen und die Formalitäten dem neuen Versorger überlassen. Beim Umzug tritt das Sonderkündigungsrecht nur im Falle eines Wohnortswechsels in Kraft. Einige wichtige Angaben dürfen im betreffenden Kündigungsschreiben nicht fehlen, wie beispielsweise die Adressen des Empfängers und des Absenders. Der Brief ist ohne Unterschrift selbstverständlich ungültig. Es sollte explizit die Kündigung im Schreiben erwähnt werden. Entsprechende Musterbriefe sind im Internet jedem Nutzer zugänglich. Der Klick Stromanbieter kündigen, sorgt für entsprechende Informationen. Falls eine Kündigung bei E-ON durchgeführt werden soll, gibt es explizit Formulare. Gleichzeitig bietet E-ON dem Kunden an, bei einem zu teuren Tarif, in einen günstigeren Tarif einzusteigen, bevor die Kündigung in Kraft tritt. Der Tarifwechsel wird von E-ON ohne Probleme realisiert. In vielen Fällen haben die aktuellen Stromanbieter den Bestandskunden attraktive Vergünstigungen ermöglicht, sodass die Kündigung gar nicht erst geschrieben oder widerrufen wurde.
Stromanbieter kündigen ist keineswegs einheitlich
Gewisse Richtlinien behalten sich viele Stromanbieter vor, die bei einer Kündigung aus Gründen des Umzuges eingehalten werden müssen. Große Stromanbieter legen Wert auf folgende Bedingungen:
Anbieter | Bedingungen Stromanbieter kündigen bei einem Umzug |
---|---|
![]() RWE |
2 Wochen vor Auszug Benachrichtigung an den Stromanbieter. Sollte der Umzug in einen anderen Wohnort erfolgen, verlangt RWE 4 Wochen vorher Bescheid. |
![]() Vattenfall |
Kündigung 2 Wochen vor Monatsende, mit genauen Daten des Auszugstermins |
![]() Stromio |
Einfach 2 Wochen vor Auszug kündigen |
![]() Yellow Strom |
Kündigung 2 Wochen vor dem Umzug, wenn der neue Wohnort außerhalb der Region ist. |
![]() Eprimo |
Stromanbieter kündigen 4 Wochen, wenn sich der neue Wohnort außerhalb der Region befindet. |
Es ist wichtig, den Zählerstand nicht nur beim Einzug, sondern auch beim Auszug zu notieren. Die Einzugsermächtigung sollte zeitgleich mit dem Stromanbieter kündigen widerrufen werden.
Stromanbieter kündigen wegen Stromanbieter-Wechsel
Zuerst muss sich der Stromkunde seinen Stromvertrag genau anschauen. Wird der Strom vom Grundversorger bezogen, ist eine Kündigung kein Problem und kann vom neuen Stromanbieter abgewickelt werden. Besteht ein Stromvertrag mit einem alternativen Stromanbieter sind die Kündigungsfristen unterschiedlich. Sollte die Zeit knapp werden, muss der Stromkunde selbst den Stromanbieter kündigen, da der neue Stromanbieter meist mehr Zeit für die Abwicklung beansprucht. Selten ist es, wenn der Stromanbieter die Kündigung gegenüber dem Kunden in die Wege leitet. Die Stromsperre kann ausschließlich vom Grundversorger vorgenommen werden. Der alternative Stromanbieter kann nicht den Strom sperren. Es ist selbstverständlich möglich, dass der Stromanbieter insolvent ist und aus diesem Grunde die Kündigung erfolgte. An dieser Stelle ist es wichtig, dass der Kunde zeitnah die Einzugsermächtigung widerruft.
Gründe, die zum Stromanbieter kündigen führen
Falls der aktuelle Vertrag beim Grundversorger besteht, kann der neue Stromanbieter die Kündigungsformalitäten abwickeln. Beim alternativen Stromanbieter müssen die im Vertrag festgelegten Fristen beachtet werden. Wird die Kündigungsfrist überschritten, verlängert sich der Vertrag und ein Wechsel ist somit in der nächsten Zeit nicht möglich. Die Kündigungsfrist, die bei Preiserhöhungen gültig ist, beträgt 14 Tage. Hier ist Eile angesagt, um das Sonderkündigungsrecht zu nutzen. Die Kündigung beim Grundversorger kann aus drei Gründen erfolgen:
- Der Umzug ist ein plausibler Kündigungsgrund.
- Der Tarif ist zu teuer, durchaus nachvollziehbar beim Grundversorger.
- Unzufriedenheit ist allerdings ein Grund, der mit einem Gespräch eventuell aus der Welt geschafft werden kann.
Bei einer Preiserhöhung kann das Sonderkündigungsrecht in Kraft treten, jedoch kommt es auf die Klauseln im Vertrag an. Wenn eine eingeschränkte Preisgarantie besteht, kann die Erhöhung nicht anfechtbar sein, wenn es sich um die Steuern oder Auflagen handelt, die der Anbieter auferlegt bekommt. Wenn die Erhöhung jedoch exorbitant hoch ausfällt, ist eine Sonderkündigung auf jeden Fall möglich. An dieser Stelle muss der Kunde allerdings recht schnell reagieren, denn zwei Wochen nach der Information, dass sich der Preis erhöht, muss die Kündigung dem Stromanbieter vorliegen.
Verträge mit eingeschränkten Kündigungsfristen
Den Stromanbieter kündigen, ist bei diesen Verträgen nicht so ganz einfach. Die Kündigungsfrist muss bei diesen Verträgen peinlichst genau eingehalten werden. Im Zweifelsfall ist es besser, selbst zu kündigen, als dem neuen Stromanbieter diese Aufgabe zu überlassen. Die Zeit drängt, und der aktuelle Stromanbieter wird einer Kündigung nicht zustimmen, wenn die Kündigungsfrist überschritten wurde. In vielen Fällen hat der aktuelle Stromanbieter auf die Kündigung dahingehend reagiert, dass dem Kunden attraktive Vergünstigungen zugesichert wurden. Dann ist es natürlich schlecht, wenn der neue Anbieter bereits mit den Formalitäten beauftragt wurde. Letztendlich kann jedoch in diesem Falle das Widerrufsrecht angewandt werden beim potenziellen Anbieter. Es gibt einen Stromanbieter, Schwarzwald Energy, der dem Kunden nach Überschreitung der Kündigungsfrist die Kündigung jeweils zum Jahresende ermöglicht. Dieses Entgegenkommen ist allerdings eine Ausnahme. Es handelt sich hier um einen Ökostrom Anbieter, der Naturstrom aus 100 % Wasserkraft präsentiert.
Kündigung des Stromanbieters bei Sonderverträgen
Anders sieht die Sache aus, wenn Sie bereits einen sogenannten Sondervertrag abgeschlossen haben. Sonderverträge sind alle speziellen Verträge über bestimmte Stromtarife. Sowohl der Grundversorger wie auch zahlreiche Alternative Stromanbieter bieten Sondertarife. Sie sind in der Regel deutlich günstiger als die Grundversorgung, bringen aber auch eigene Fristen mit sich. Im Vertrag ist geregelt, wie Sie Ihren Stromanbieter kündigen können. Die Mindestvertragslaufzeit bei Sondertarifen beträgt – je nach Energieversorger – zwölf bis 24 Monate. Die Kündigungsfrist ist ebenfalls im Vertrag angegeben und beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen. Jedoch gibt es auch Energieversorger, die längere Fristen vorgeben. Zur pünktlichen Kündigung des Stromanbieters ist ein Blick in die Vertragsbedingungen unverzichtbar! Wenn Verbraucher Ihren Stromanbieter nicht kündigen, verlängert sich der Vertrag automatisch um zumeist ein weiteres Jahr. Die meisten Sonderverträge verlangen darüber hinaus der Schriftform für die Kündigung. Ihr Stromanbieter muss das Kündigungsschreiben also als unterschriebenen Brief erhalten, damit es gültig ist.
Was muss das Kündigungsschreiben enthalten?
Unsere Grafiken zeigen Ihnen auf einem Blick, wie die Schreiben aussehen müssen, um den Stromanbieter zu kündigen:
– Wichtige Angaben im Kündigungsschreiben
Kurze Zusammenfassung, was beim Stromanbieter kündigen das Kündigungsschreiben unbedingt enthalten muss:
- Die Adresse des Anbieters muss vollständig angegeben sein,
- die Adresse des Stromkunden ist ebenfalls unerlässlich,
- „Kündigung des Vertrages“ sollte möglichst in der Betreffzeile stehen,
- auf keinen Fall darf die Zählernummer oder die Kundennummer vergessen werden, eine Zuordnung des Schreibens ist oft nicht möglich, sodass das Kündigungsschreiben unter Umständen verloren gehen kann.
- Genaue Ort- und Datumsangabe ist zweckmäßig.
- Die Bitte um Kündigungsbestätigung ist auf jeden Fall im Brief zu vermerken.
- Die Unterschrift des Kunden darf nicht vergessen werden, damit das Kündigungsschreiben rechtsgültig ist.
Allerdings sollte ein neuer Stromanbieter gefunden sein, bevor der alte Stromanbieter gekündigt wird. Das ist mithilfe des Vergleichsrechners kein Problem. Folgende Punkte sind hervorzuheben:
- Wie sieht der Grundpreis aus, wie sieht der Arbeitspreis aus? Diese beiden Bestandteile des Vertrages sind von äußerster Wichtigkeit und können unter Umständen ausschlaggebend für die Wahl des Stromanbieters sein.
- Die Preisgarantie ist ebenfalls ein brisantes Element bei der Wahl des potenziellen Stromanbieters.
- Vertragslaufzeit in Kombination mit der Kündigungsfrist bedürfen der Überprüfung.
- Letztendlich ist der Kundensupport ein durchaus bedeutsamer Punkt.
Die Qualität des Stroms ist wiederum nicht entscheidend, denn der Strom ist überall gleich, egal von welchem Anbieter, egal welcher Tarif zugrunde gelegt wird.
– Vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen
Neben der normalen, fristgerechten Kündigung haben Verbraucher die Möglichkeit zu einer sogenannten außerordentlichen Kündigung des Stromvertrags. Diese ist erlaubt, wenn der Stromanbieter seine Preise erhöht. Der Stromanbieter ist verpflichtet, Sie sechs Wochen vor Wirksamwerden einer Preiserhöhung darüber zu informieren. Nach Eingang der Information haben Sie zwei Wochen Zeit, Ihren Stromanbieter zu kündigen. Diese außerordentliche Kündigung sollte mit Verweis auf Paragraph 41, Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) schriftlich erfolgen. Bei einem Umzug haben Sie ebenfalls Sonderkündigungsrecht. Bei der außerordentlichen Kündigung ist es nicht empfehlenswert, die Kündigung des Stromanbieters dem gewünschten neuen Energieversorger zu überlassen. Der Grund dafür ist das relativ enge Zeitfenster, in dem vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden kann.
Den Stromanbieter kündigen und günstigen Strom beziehen
Wenn Sie die genannten Punkte berücksichtigen, steht der geglückten Kündigung des Stromvertrags nichts im Wege. Wichtig ist allerdings auch, dass man idealerweise bereits zum Zeitpunkt der Kündigung einen Anbieter hat, mit dem man günstigere Preise bekommt. Worauf ist bei der Wahl eines neuen Versorgers zu achten, bevor man den Stromanbieter kündigen sollte?
- Niedriger Energiepreis (pro Kilowattstunde) und Grundpreis (pro Monat)
- Umfangreiche Strompreisgarantie
- Kurze Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist
- Serviceleistungen wie beispielsweise Kundenhotline, Online-Kontoführung, einfache Änderung der Abschlagszahlungen
Besonders wichtig ist die Strompreisgarantie. Wer seinen alten Stromanbieter kündigen und einen günstigen neuen Energieversorger suchen will, kann mit langen Strompreisgarantien sicher und langfristig Kosten kalkulieren. Strompreisgarantien gibt es für zumeist zwölf oder 24 Monate. In dieser Zeit garantiert der Versorger die Preise pro Kilowattstunde und den Grundpreis. Wichtig ist aber, dass Steuern, Umlagen und sonstige Abgaben nicht unter die Strompreisgarantie fallen. Erhöht der Gesetzgeber etwa eine Umlage, so kann der Energieversorger diese Erhöhung an den Verbraucher weitergeben. Das bedeutet: Bei gesetzlich bedingten Preiserhöhungen greift auch das Sonderkündigungsrecht nicht.
Gut vergleichen und den Stromanbieter kündigen
Bevor Sie sich als Verbraucher dafür entscheiden, Ihren bisherigen Stromanbieter zu kündigen, sollten Sie einen passenden neuen Stromanbieter finden. Sonst rutschen Sie zurück in die Grundversorgung und müssen am Ende noch mehr Geld für den Strom im eigenen Haushalt bezahlen. Wer also den Stromanbieter kündigen möchte, sollte sich genauer umsehen und den Stromanbieter Vergleich nutzen, um in der eigenen Region einen günstigen und guten Stromanbieter zu finden.
Fazit:
Es ist durchaus möglich, den aktuellen Stromanbieter kündigen durch den neuen Anbieter. Diese Aufgabe übernimmt der neue Stromanbieter selbstverständlich gern. Wenn sich jedoch die Kündigungsfrist dem Ende zuneigt, ist die Kündigung sicherheitshalber zeitnah selbst durchzuführen. In Ausnahmefällen können Sonderkündigungsrechte in Kraft treten, jedoch ist diese Situation relativ selten. Es sei denn, der Umzug erfolgt in eine Region, wohin der aktuelle Stromanbieter nicht liefern kann. Andernfalls ist eine Kündigung nicht möglich. Die Sonderkündigung, die auf der Preiserhöhung beruht, ist nicht in allen Fällen akzeptabel. Bei einer beschränkten Preisgarantie greift das Sonderkündigungsrecht nicht. Ausnahme ist, wenn die Erhöhung unverhältnismäßig hoch ist, was jedoch in den meisten Fällen nicht zutrifft. Bei der Kündigung, die der Stromkunde selbst abwickelt, sind die im Kündigungsschreiben wichtigen aufgeführten Punkte unbedingt zu beachten, ansonsten hat die Kündigung keine Gültigkeit. Entsprechende Muster für den Stromanbieter kündigen, gibt es im Internet, sodass der nicht so versierte Kunde durchaus in der Lage ist, seine Kündigung im Notfall selbst durchzuführen. Viele Stromanbieter haben ihre speziellen Vordrucke im Internet hinterlegt. Eine Plattform im Internet erleichtert diese Aufgabe, indem der Kunde den Namen des Anbieters eingibt und den Klick „jetzt kündigen“ aktiviert. Empfehlenswert ist es jedoch, die Formalitäten vom neuen Stromanbieter abwickeln zu lassen.
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