22.09.2023
In der Europäischen Union wird aktuell über eine Verpflichtung zur Modernisierung von Gebäuden diskutiert, die einen sehr schlechten Energiehaushalt aufweisen.
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) – Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
Erstmals trat das deutsche Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz EnWG) im Jahre 1935 in Kraft. Das letzte Mal wurde es 2005 neu verfasst. Das Gesetz enthält grundlegende Regelungen zum Recht der leitungsgebundenen Energie. In Österreich wurde das Gesetz erst 1939 in Kraft gesetzt. In der Zeit von 1968 bis 2000 wurde es schrittweise durch neue Vorschriften ergänzt.
Was bedeutet dies für Deutschland?
Die Ziele des Energiewirtschaftsgesetzes nach § 1 lauten
- Den Verbrauchern eine möglichst sichere, preisgünstiger, effiziente, umweltverträgliche und verbraucherfreundliche leitungsgebundene Versorgung mit Strom und Gas zu ermöglichen
- Eine Sicherstellung des unverfälschten und wirksamen Wettbewerbs, wenn es um die Versorgung mit Gas und Strom geht, sowie die langfristige Sicherung der Versorgungsnetze
- Das Energierecht in der Europäischen Gemeinschaft durchzusetzen und umzusetzen
Im § 4 des EnWG ist geregelt, dass beri der jeweiligen Landesbehörde eine Genehmigung für den Betrieb des Energieversorgungsnetzes eingeholt werden muss. Für die Belieferung hingegen reicht eine Anzeigepflicht.
Zahlreiche staatliche Eingriffe in den Netzbetrieb als natürliches Monopol sind möglich. Das EnWG kann in die Struktur der Netzunternehmen eingreifen.
Damit die Regelungen durchgesetzt werden können, sind alle Netzbetriebe der Aufsicht einer Regulierungsbehörde unterworfen. In Deutschland ist dies die Bundesnetzagentur. Zu den wichtigsten Aufgaben der Behörden gehören die Missbrauchsaufsicht, die Überwachung der Vorschriften und die Systemverantwortung der Versorgungsnetzbetreiber.
Für den Markt der leitungsgebundenen Energieversorgung stellt die EnWG den gesetzlichen Rahmen. Es gibt aber noch diverse Verordnungen, die den Inhalt des gesetzlichen Rahmens konkretisieren. Dazu gehören
- Die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV)
- Die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)
- Die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV)
- Die Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV)
- Die Anreizregulierungsverordnung (ARegV)
- Die Konzessionsabgabenverordnung (KAV)
- Die Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV)
- Die Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV)
- Die Reservekraftwerksverordnung (ResKVAbLaV)
- Die Systemstabilitätsverordnung (SysStabV)
- Die Verordnung zum Schutz von Übertragungsnetzen (ÜNSchutzV)
- Die Gashochdruckleitungsverordnung (GasHDrLtgV)
- Die Ladesäulenverordnung (LSV)
Hinsichtlich der Niederspannungs- und Niederdruckanschlüsse:
- Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
- Die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
Hinsichtlich der Strom- und Gasgrundversorgung:
- Die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)
- Die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)
- Und Die Messzugangsverordnung (MessZV)
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