22.09.2023
In der Europäischen Union wird aktuell über eine Verpflichtung zur Modernisierung von Gebäuden diskutiert, die einen sehr schlechten Energiehaushalt aufweisen.
Ist eine PV-Anlage ohne Anmeldung möglich? Finden Sie hier alle Antworten
Es ist eine häufig gestellte Frage unter Hauseigentümern, die sich für den Einsatz von Solarenergie interessieren: Ist es möglich, eine Photovoltaikanlage ohne Anmeldung zu betreiben? Leider gibt es keine allgemein gültige Antwort auf diese Frage. In diesem informativen Artikel können Sie jedoch erfahren, in welchen Fällen bürokratischer Aufwand entfällt und wann eine Anmeldung erforderlich ist, um Ihre PV-Anlage legal zu betreiben.
- Die Marktstammdatenregisterverordnung bietet Informationen darüber, wer als Betreiber von Solaranlagen der Meldepflicht unterliegt.
- Wenn eine Solaranlage mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist, müssen sich Betreiber bei der Bundesnetzagentur und dem Netzbetreiber anmelden.
- Eine PV-Anlage kann nur dann ohne Anmeldung betrieben werden, wenn es sich um eine Inselanlage handelt.
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Inhaltsverzeichnis
Anmeldung von PV-Anlagen: Wann ist es Pflicht?
Die Verordnung zur Registrierung von PV-Anlagen, die ohne Anmeldung betrieben werden dürfen, wurde am 1. Juli 2017 durch das Marktstammdatenregisterverzeichnis eingeführt. Dieses Register basiert auf dem Energiewirtschaftsgesetz und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und wird von der Bundesnetzagentur verwaltet.
Photovoltaik-Anlage anmelden: Wer muss sich registrieren und warum?
Gemäß den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen müssen verschiedene Marktakteure ihre PV-Anlage registrieren lassen. Dies betrifft beispielsweise Anlagenbetreiber und in bestimmten Fällen auch Betreiber geplanter Anlagen, sowie Stromnetzbetreiber, Stromlieferanten und einige Behörden. Die Bundesnetzagentur ist für die Registrierung zuständig und erfasst im Marktstammdatenregister Standortdaten der Anlage, technische Informationen sowie persönliche Kontaktdaten.
Die Regelung gilt ausschließlich für netzgekoppelte Stromerzeugungsanlagen – also solche mit direktem oder indirektem Zugang zum Versorgungsnetz -, einschließlich künftiger Netzanschlüsse. Ob die Energie ins Netz eingespeist wird oder nicht spielt keine Rolle; ebenso wenig wie die Größe der Anlage: In Deutschland gibt es keine Bagatellregelung mehr. Folglich muss sogar eine Plug-and-Play-Solaranlage auf dem Balkon angemeldet werden.
Hinweis: Wer seine PV-Anlage nicht fristgerecht anmeldet riskiert den Verlust von Vergütungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG). Darüber hinaus kann ein Bußgeld nach Paragraf 95 Energiewirtschaftsgesetz verhängt werden durch die jeweilige Regulierungsbehörde.
Die Pflicht zur Anmeldung beim Netzbetreiber für PV-Anlagen und Co.
Es ist unerlässlich, dass Sie Ihre PV-Anlage nicht nur im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren lassen, sondern auch beim örtlichen Netzbetreiber anmelden. Der Netzbetreiber hat dann acht Wochen Zeit für die Überprüfung der Netzkonformität. Bei Anlagen mit einer Leistung von weniger als zehn Kilowatt sind normalerweise keine Schwierigkeiten zu erwarten.
Während Sie bei der Bundesnetzagentur bis zu einem Monat nach Inbetriebnahme Ihrer Anlage eine Registrierung vornehmen können, müssen Sie den Antrag beim Netzbetreiber grundsätzlich vor Installation des Systems stellen. Ohne Zustimmung dürfen sie ihre Photovoltaikanlage nicht betreiben.
Ein hilfreicher Tipp: Neben Solarsysteme gelten Windenergie-, Biomasse- und Wasserkraftanlagen sowie Systeme zur Stromproduktion durch Solar- und Geothermie-Energiegewinnung , Grubengas oder Klärschlamm als verpflichtend anzumeldende Erzeugungsanlagen . Außerdem sollten Betreibern Verbrennungskraftwerke und Stromspeichersysteme ebenfalls angemeldet werden.
Wann kann eine PV-Anlage ohne Anmeldung betrieben werden?
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Anlage registriert werden muss, es sei denn sie ist nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen. Diese Regelung gilt jedoch nur für sogenannte Inselanlagen, bei denen die Energieversorgung des Hauses vollständig durch das System gedeckt wird. Bei der Auswahl von Größe und Leistung sowie Speicherkapazität müssen diese Faktoren berücksichtigt werden. Normalerweise tritt dieser Fall nur auf, wenn ein Anschluss ans allgemeine Netz zu teuer oder kompliziert wäre – daher wird dies vor allem in Berghütten oder abgelegenen Bungalows sowie Ferien-und Wochenendhäusern angewendet.
Die Marktstammdatenregisterverordnung verbietet den Betrieb einer Nulleinspeise-Anlage ohne Registrierung trotzdem sogar dann, wenn kein Strom ins Netz eingespeist wird und erzeugte Energie selbst verbraucht wird – da solche Anlagen über einen Zugang zum öffentlichen Stromnetz verfügen.
Anmerkungen: Es gibt hybride Wechselrichter mit einem Netzzugang laut Herstellerinformationen; dennoch sind sie nicht nach dem üblichen Standard zugelassen.
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