22.09.2023
In der Europäischen Union wird aktuell über eine Verpflichtung zur Modernisierung von Gebäuden diskutiert, die einen sehr schlechten Energiehaushalt aufweisen.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Häufige Fragen (FAQ) zum Thema Energie auf Bester-Stromanbieter.net
- 2 Themenbereich: Wechselvorgang beim Stromtarif
- 3 Themenbereich: Auswahl des richtigen Tarifs
- 4 Themenbereich: Heizstrom/Stromzähler
- 5 Themenbereich: Allgemeine Fragen zum Strom- und Gaspreis
- 6 Fragen zum Thema Bonus bei Energietarifen
- 7 Fragen zu Wechsel-relevanten Informationen & zum Wechselauftrag
Häufige Fragen (FAQ) zum Thema Energie auf Bester-Stromanbieter.net
Themenbereich: Wechselvorgang beim Stromtarif
Wie lange muss ich auf den Abschluss des Anbieterwechsels warten?
Wann der Auftrag für den Wechsel eines Stromanbieters abgeschlossen ist, hängt entscheidend von den genauen Umständen ab. Normalerweise erhalten Sie binnen bis zu zehn Wochen die Rückmeldung zur erfolgreichen Umstellung Ihres Wechselwunsches. Kurze Wartezeiten sind möglich, wenn Sie im Rahmen eines Umzugs einen Wechsel vornehmen. Hier sind sogar rückwirkende Stromanmeldungen zum geltenden Einzugstermin denkbar.
Auch kurze Restlaufzeiten sowie ein Sonderkündigungsrecht erlauben oftmals einen sehr schnellen Wechsel des bisherigen Strom- oder Gastarifs. Bei Kündigungen unter Einhaltung der vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen gilt der neue Vertrag am Tag nach Auslaufen des Altvertrags. Versorgungslücken sind durch den Wechselservice zukünftiger Anbieter ausgeschlossen, sodass die Belieferung konstant garantiert ist.
Ist der Wechsel des Anbieters mit zusätzlichen Kosten verbunden?
Generell entstehen keine weiteren Kosten, wenn der Wechsel des Anbieters über unseren Tarifvergleich erfolgt. Der deutsche Gesetzgeber schließt Entgelte für eine Tarifumstellung allgemein aus. Werden neue Verträge für die Strom- und Gasversorgung abgeschlossen, dürfen Versorger somit keinerlei Gebühren erheben.
Wann kann ich mit der Kontaktaufnahme durch meinen Versorger rechnen?
Binnen zwei oder drei Werktagen nach der Übersendung Ihres Wechselwunsches können Sie normalerweise mit der ersten Kontaktaufnahme des künftigen Versorgers rechnen. Tatsächlich erhalten Sie in aller Regel schon früher – oft innerhalb weniger Minuten – eine erste Benachrichtigung bezüglich Ihres Antrags. Hierbei handelt es sich vielfach um eine automatisierte Eingangsbestätigung. Eine E-Mail mit Ihren persönlichen wichtigen Informationen landet meist kurze Zeit später in Ihrem Postfach. Wichtig: Sofern Sie auch nach zwei oder drei Wochen nichts zur Kündigung vom alten Anbieter und zum Vertragsbeginn durch den neuen Versorger gehört haben, sollten Sie in Eigeninitiative nochmals den Kundendienst kontaktieren. Auch unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter, um in Verbindung mit dem Wechsel Probleme zu vermeiden.
Besteht die Gefahr einer Versorgungsunterbrechung während eines Tarif- oder Anbieterwechsels?
Auch in diesem Punkt gibt der Gesetzgeber wichtige Rahmenbedingungen im Sinne des Verbraucherschutzes vor. Selbst, wenn sich durch die Umstellung der Belieferung mit Gas oder Strom ergeben sollten, können Sie ganz beruhigt sein. In diesem Fall greift die Grundversorgungsverordnung. Diese Richtlinie sorgt für eine ungestörte Bereitstellung, sollten beim Anbieterwechsel Verzögerung auftreten. Die besagte Grundversorgung sieht eine Kündigungsfrist von nur 14 Tagen vor, sodass Ihnen kurzfristig zwar höhere Kosten entstehen können. Diese aber muss im Ernstfall der neue Versorger übernehmen, wenn Ihnen ein fristgerechter Tarif-Wechsel zugesichert wurde. Wichtiger ist ohnehin: Strom und Gas fließen weiterhin.
Sind durch einen Wechsel Anpassungen am Strom- oder Gaszähler erforderlich?
Nein. Kundinnen und Kunden müssen selbst nichts weiter tun, als sich für einen Wechsel der Tarife und/oder Wechsel zu entscheiden. Die obligatorische Wartungsarbeit ist Aufgabe des Netzbetreibers vor Ort. Alles, was Tarifkunden leisten müssen, ist das Ablesen des Zählerstandes, wenn eine Umstellung geplant ist. Verbraucher werden rechtzeitig informiert, sobald und wann aktuelle Daten spätestens übermittelt werden müssen.
Wie aufwendig ist der Tarifwechsel im Falle eines Umzugs?
Ganz gleich, ob Sie in Verbindung mit einem geplanten Umzug den Anbieter für Strom oder Gas wechseln möchten: Die Prozedur fällt überschaubar und unkompliziert aus. Geben Sie beim Auftrag für den Tarifwechsel im ersten Schritt an, ob es sich um einen neuen Einzug handelt. Zudem teilen Sie den Termin des Einzugs mit. Planen Sie die Antragstellung in diesem Fall möglichst früh. Denn es kann ein paar Wochen (oft zwischen drei und maximal zehn Wochen) dauern, bis der Wechsel vollzogen ist. Doch selbst, wenn es beim Umstieg zu Problemen kommt, müssen Sie nicht auf Strom und Gas verzichten. Bis zum Start des neuen Tarifs springt zwischenzeitlich der örtliche Grundversorger in die Bresche. Für die Zeit des Übergangs erhalten Sie dann eine gesonderte Abrechnung. Die klare Empfehlung von Experten lautet: Kündigen Sie beim Umzug am besten selbst beim bisherigen Anbieter. Hier spielt es keine Rolle, ob Sie Kunde eines Grundversorgers oder anderer Dienstleister sind.
Sofern Sie im Vorfeld eines Umzugs vom Grundversorgung beliefert wurden, können Sie ganz den Vertrag einfach mit einer Frist von nur zwei Wochen zum Auszugstermin kündigen. Der Gesetzgeber hat hier für eine verbraucherfreundliche Regelung gesorgt. Bei Tarifmodellen alternativer Versorger sollten Sie genauen Kündigungsdetails in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) überprüfen. In diesen finden Sie üblicherweise eine spezielle Klausel zum Thema „Kündigung beim Umzug“. Der Umzug verhilft Ihnen vielfach zu einem Sonderkündigungsrecht. Wichtig ist dabei, dass der bisherige Versorger am neuen Wohnort keinen vergleichbaren Tarif anbietet. Bei großen, überregionalen Dienstleistern können Verträge durchaus fortgesetzt werden. Kommt eine Kündigung infrage, kann es zum Wegfall von Bonuszahlungen kommen, sollten diese an eine Mindestlaufzeit gekoppelt sein.
Sollten Sie am alten Vertrag festhalten wollen, informieren Sie Ihren Anbieter so schnell wie möglich über die Umstellung. Sechs Wochen vor dem Wohnortswechsel sind zumeist ein ausreichender Vorlauf für Anpassung Ihrer Belieferung mit Strom und Gas. So können Sie die vorläufige Grundversorgung umgehen, die in einigen Regionen Deutschlands mit höheren Kosten verbunden sind.
Was muss ich bei einem Stromausfall oder Störungen meines Strom- oder Gaszählers tun?
Die Ursachen eines „Blackouts“, also eines (vorübergehenden) Stromausfalls liegen in aller Regel aufseiten des Netzbetreibers vor Ort. Betreiber sind per Gesetz in der Pflicht, Störungen innerhalb ihrer Strom- und Gasnetze umgehend zu beseitigen. Für den Fall, dass Sie bisher keine Ahnung haben, wer genau der verantwortliche Netzbetreiber ist: Kontaktieren Sie Ihren Grundversorger. Dieser weiß Rat.
Selbst kündigen oder Versorgern einen Wechselauftrag erteilen?
Es gibt im Grunde nur zwei Situationen, in denen Sie eigenständig alle Schritte der Kündigung beim Wechsel des Energieanbieters in Angriff nehmen sollten. Auf der einen Seite ist dies eine Vertragsauflösung auf Basis eines Sonderkündigungsrechts. Dieses entsteht Ihnen beispielsweise durch eine unerwartet deutliche Anhebung des Gas- oder Strompreises. Steht das Auslaufen Ihres alten Vertrags unmittelbar bevor und fällt die Restlaufzeit entsprechend kurz aus, ist die Kündigung in Eigeninitiative ebenfalls ratsam. Sonst nehmen Sie aufgrund der Wechselzeiten eine automatische Verlängerung der Vertragslaufzeit in Kauf. Diese kann im Einzelfall bei sechs bis 12 Monaten liegen, sollten Verträge nicht fristgerecht gekündigt werden.
Wann kann ich mich auf ein Sonderkündigungsrecht berufen?
Preiserhöhungen durch Ihren Energieanbieter sind neben einem Umzug ohne passende Tarifangebote des aktuellen Versorgers am zukünftigen Wohnort der wichtigste Grund, weshalb Ihnen ein Sonderkündigungsrecht entstehen kann. Die AGB geben Aufschluss darüber, unter welchen Bedingungen Sie ein solches Recht ohne Einhaltung der Mindestvertragsdauer Ihres Vertragsabschlusses beanspruchen und früher kündigen können.
Themenbereich: Auswahl des richtigen Tarifs
Anhand welcher Kriterien finde ich den zu mir passenden Tarif?
Zunächst einmal erfahren Sie durch die Eingabe Ihrer Postleitzahl und Ihres Verbrauchs in den Bereichen Gas und Strom, welche Tarife Sie an Ihrem Wohnort buchen können. Es gibt aber noch einige andere Details, die Ihnen bei der Entscheidung helfen. Zum Beispiel können Sie sich in unserem Vergleich über den Suchfilter bewusst eine Eingrenzung für Ökogas und -strom vornehmen. Oder Sie Angebote mit Neukundenbonus anzeigen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Tarife mit Preisbindung und anderen besonderen Leistungen aus dem Angebot an Ihrem Wohnort herauszufiltern. Hier spielen auch Ihre Vorlieben hinsichtlich der vertraglichen Laufzeiten eine Rolle.
Welche Richtlinien gibt es im Hinblick auf den Verbraucherschutz im Vergleich?
Verbraucherschutz steht grundsätzlich an erster Stelle unserer Richtlinien für die Vermittlung von Strom- und Gastarifen. Unsere Experten konzentrieren sich explizit darauf, Angebote nach Ihren Wünschen zu präsentieren. Für den Strom- und Gasvergleich bedeutet dies, dass Sie die hohen Standards bei allen angezeigten Tarifmodellen eingehalten werden. Unseriöse Angebote finden Sie in unserer Übersicht somit nicht. Priorität haben Boni, die nachvollziehbar auf den Gesamtpreis während der Laufzeit kalkuliert werden. Sie wissen darüber hinaus jederzeit, wie sich Steuern und Abgaben auf Ihre künftigen Kosten auswirken.
Wie gehe ich beim Vergleich vor? Welche Einstellungen empfehlen die Experten von bester-stromanbieter.net?
Damit Sie den optimalen Tarif entdecken, empfehlen sich für unseren Tarifrechner einige wichtige Grundeinstellungen. Unsere Spezialisten kümmern sich vorab darum, dass nur Angebote im Vergleich auftauchen, die unseren hohen Standards gerecht werden. Bezüglich der Zahlweise stoßen Sie auf Tarife, bei denen Sie einen monatlichen Abschlag zahlen. Im Bereich der Laufzeit haben Sie die Wahl zwischen nur einem und maximal 24 Monaten. Preisgarantien von einem Jahr und mehr sorgen für Kostensicherheit. Kundenempfehlungen sind ebenfalls geeignet, um Ihnen bei der Auswahl zu helfen. Unsere Experten prüfen eingehend, ob Kundenmeinungen von „echten“ Tarifnutzern stammen. Zuletzt sind auch Prüfsiegel ein Indiz für verbraucherfreundliche Gas- und Stromtarife.
Woran erkenne ich Tarife aus der Sparte Ökostrom?
Noch immer stammt Strom vor allem bei großen Anbietern auf dem Markt aus konventionellen Energiequellen wie Erdgas, Kohle oder Atomenergie. Ökostrom hingegen wird ausdrücklich aus erneuerbaren Energien wie Windkraft, Solarenergie oder Biomasse gewonnen. Auf diesem Wege wird der ökologische Fußabdruck durch einen geringeren Ausstoß von CO₂ reduziert. Inzwischen fallen die Ausgaben für Ökostrom und -gas bei vielen Anbietern faktisch sogar geringer als bei herkömmlichem Strom bei Grundversorgern in Ihrer Region aus. Aus welcher Quelle Ihre verbrauchte Energie stammt, erfahren Sie einmal mehr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres potenziellen Anbieters.
Worauf muss ich achten, wenn Ökogas-Tarife bevorzuge?
Wie im Bereich Ökostrom sollten Sie Ökogas-Tarifen vor dem Abschluss eines Vertrags auf einige wichtige Aspekte achten. Besonders wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen sogenannten Biogastarifen auf der einen Seite und Klimatarifen andererseits. Biogas bedeutet: Während des Vergärungvorgangs von Biomasse wird Biogas verbrannt. In diesem Bereich wird Kohlendioxid freigesetzt, das zuvor von verschiedensten Pflanzen aufgenommen wurde. Rein wissenschaftlich betrachtet, handelt es sich bei Biogas um eine besonders klimaschonende Gaserzeugung im Vergleich zu traditionell erzeugtem Erdgas.
Dienstleister, die als Gasversorger Klimatarife offerieren, agieren entsprechend umweltfreundlich. Ihr ökologischer Fußabdruck fällt dadurch geringer aus, dass Ihr Anbieter einen mehr oder weniger großen Anteil seines Umsatzes in Projekte zum Klimaschutz investiert.
Was zeichnet Pakettarife im Vergleich von Gas- und Stromtarifen aus?
Paketpreise bzw. -tarife können Sie inzwischen bei vielen Versorgern buchen. Der Hintergrund ist der, dass Sie für einen bestimmten Zeitraum (in aller Regel für ein Jahr) ein festes Kontingent an Kilowattstunden zu einem vorab definierten Fixpreis buchen. Eine solche Vereinbarung birgt auf der einen Seite den Vorteil, zu Beginn der Vertragslaufzeit zu wissen, welche Kosten Ihnen entstehen. Es gibt jedoch zusätzlich eine Kehrzeit solcher garantierten Konditionen. Sollte Ihr Gas- oder Stromverbrauch während der Garantiephase höher ausfallen, müssen Sie mit einem (deutlich) höheren Preis pro Kilowattstunde Mehrverbrauch rechnen. Andererseits bedeutet ein Paketpreis, bei einem geringeren Verbrauch keine Rückzahlungen durch den Versorger zu erhalten. Für alle Haushalte, die ihren Stromverbrauch sehr genau kalkulieren können, sind Pakettarife indes eine gute Wahl.
Themenbereich: Heizstrom/Stromzähler
Kann ich meinen Stromanbieter auch bei Verwendung einer Nachtspeicherheizung wechseln?
Gängige Praxis in Verbindung mit einer Nachtspeicherheizung ist auch der Bezug von Heimstrom. Doch auch hier gibt es einen Sonderfall. So gibt es Fälle, in denen Verbrauchswerte einer Nachtspeicherheizung über den normalen Strom des Haushalts bemessen und abgerechnet werden. Eben dann kommt nur ein Eintarifzähler zum Einsatz. Hier spielt die Unterscheidung zwischen Hoch- und Niedertarif bzw. Tag- und Nachtstrom eine untergeordnete Rolle. Es gibt jedoch auch Tarife, bei denen die Abrechnung der Nachtspeicherheizung über den Wärmestrom erfolgt. Neben den regionale Grundversorgern vor Ort gibt es zusehends andere Stromversorger in dieser Sparte der Heizstromtarife an. Unser Heizstromvergleich führt Sie schnell zum richtigen Tarifmodell.
Ich verwende eine Wärmepumpe – kommt eine Belieferung dennoch infrage?
Generell bietet der deutsche Strommarkt Heizstromtarife für Nutzer von Wärmepumpe-Anlagen. In diesem Bereich gibt es ebenfalls eine zunehmende Vielfalt von Stromtarifen alternativer Dienstleister. Unser Stromvergleich hat in diesem Zusammenhang die größtmögliche Auswahl zu bieten und zeigt Ihnen sehr genau, welche Wärmepumpentarife es für derlei Heizstromtarife gibt.
Kann ich meinen Strompreis wechseln, wenn ich einen Zweitarifzähler verwende?
Sie verwenden einen sogenannten Zweitarifzähler? In diesem besonderen Kontext nutzen Sie ganz einfach die individuellen Einstellungen im Tarifvergleich. An dieser Stelle geben Sie ein, wie groß der Anteil Ihres Stromverbrauchs während der Nebenzeit beim Verbrauch vermutlich ausfällt. Die Eingabe erfolgt prozentual gemessen am Tagesverbrauch. Danach fasst unser Vergleich genau die Tarife zusammen, mit denen Versorger um die Gunst der Nutzer von Zweitarifzählern buhlen.
Was ist ein Smart Meter, woran kann ich diese Geräte erkennen?
Bei einem sogenannten Smart Meter handelt es sich um einen intelligenten Stromzähler auf digitaler Basis. Die Geräte sind gleichermaßen Geräte zur Erfassung des Stromverbrauchs, sind gleichzeitig aber ein Medium für die Kommunikation mit dem jeweiligen Stromversorger. Gebräuchlich ist dabei auch der Begriff „Gateway“. Besagte digitale Erfassung des Stromverbrauchs zeichnet Smart Meters aus. So haben sowohl Kunden als auch Versorger jederzeit die Verbrauchswerte unter Kontrolle. Geräte dieser Art sind meist in der Farbe Weiß gehalten. Ausnahmen bestätigen die Regel. Apropos Regel: Die große Mehrheit der deutschen Haushalte ist bis dato mit analogen, schwarzen Stromzählern ausgestattet, die über ein mechanisches Zählwerk mit Rollen verfügen.
Pünktlich zum Beginn des Jahres 2020 sind Versorger bzw. Haushalte bei Verbrauchswerten von 6.000 Kilowattstunden oder mehr dazu verpflichtet, Smart Meter zu installieren. Ihr Versorger oder Netzanbieter kann im Zweifelsfall Auskunft erteilen, ob Ihre Abrechnung über einen intelligenten Stromzähler erfolgt.
Themenbereich: Allgemeine Fragen zum Strom- und Gaspreis
Welche einzelnen Kriterien sind die Basis des Strom- oder Gaspreises?
Der Preis, den Sie letzten Endes für Strom oder Gas zahlen, setzt sich aus verschiedenen Kostenfaktoren zusammen. Die Ausgaben Ihres Anbieters für die Energiebeschaffung ist ein Aspekt. Zudem spielen Kosten in Verbindung mit der Nutzung der Netze sowie dem Energievertrieb eine Rolle. Steuern und Abgaben haben ebenfalls Einfluss auf die Gesamtkosten pro Kilowattstunde Strom. Auf die vom Staat erhobenen Kriterien der Preisberechnung haben die Dienstleister keinen Einfluss.
Auf welcher Basis werden meine Abschlagszahlungen für Energie berechnet?
Wichtig ist zunächst die Erklärung, worum es sich beim Abschlag überhaupt handelt. Als Abschlag wird die Zahlung bezeichnet, die Sie in regelmäßigen Abständen an den Versorger entrichten. Grundlage des üblicherweise in monatlichen Intervallen überwiesenen oder von Ihrem Bankkonto abgebuchten Abschläge ist der erwartete Jahresstrom oder -gasverbrauch. Dieser wird durch die 12 Monate des Jahres geteilt. Ausgangspunkt der Berechnungen können Werte aus Ihrer letzten Jahresabrechnung sein. Sofern Sie erstmals einen Tarif für den eigenen Haushalt buchen, bieten sich Durchschnittsdaten an, die sich an der Größe des Haushalts sowie der Personen in diesem orientieren. Ausschlaggebend sind zwei Kriterien: der Grundpreis sowie der Arbeitspreis, den Versorger pro verbrauchter Kilowattstunde bei Tarifen veranschlagen. Üblich ist neben der Division durch 12 Monate zudem die Abrechnung über einen „glatten“ Monatsbetrag.
Ich überlege einen Tarif mit Preisgarantie zu beantragen – was bedeutet die Garantie genau?
Faktisch gibt mehrere Varianten einer solchen Preisgarantie. Die Mehrheit der Stromanbieter bietet mittlerweile die Option einer solchen Preisfixierung an. Der Zeitraum der Garantie kann hierbei variieren. Einige Versorger setzen feste für 12 oder sogar 24 Monate an. Bei anderen Dienstleistern werden Konditionen abhängig von der Mindestlaufzeit für eine kürzere Zeitspanne angesetzt. Ausgenommen von solchen Vereinbarungen sind allerdings Abgaben und Steuern von staatlicher Seite – so zum Beispiel die Umlage mit Blick auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Der Vorteil einer Preisgarantie besteht darin, dass während der vereinbarten Zeit für einen Schutz gegen vorzeitige Schwankungen der Strom- und Gaspreise auf dem Markt gesorgt ist. Im Einzelfall unterscheiden Anbieter bei Garantien zwischen Netto- und Bruttopreisen. Hier beruht die Differenzierung darauf, dass sich die Nettopreisgarantie auf alle einzelnen Kostenpunkte samt Strom/Gas- und Mehrwertsteuer bezieht. Währenddessen geht es bei einer Garantie zum Bruttopreis zusätzlich um mögliche zukünftige Anpassungen der Steuern und Abgaben.
Was unterscheidet bei Gas und Strom den Grund- vom Arbeitspreis?
Ob Gas- oder Stromtarif – hier wie dort spielt neben dem Grundpreis auch der Arbeitspreise eine zentrale Rolle. Als Arbeitspreis wird jener Preis bezeichnet, der pro tatsächlich verbrauchter Kilowattstunde Energie (also Gas oder Strom) in Rechnung gestellt wird. Gebräuchlich ist in diesem Zusammenhang auch der Terminus des Verbraucherpreises. Der Grundpreise wiederum ist der Preis, den Abnehmer als fixe Gebühr pro Monat für Ihren Anschluss zahlen.
Wie viel zahle ich aktuell für eine Kilowattstunde Strom oder Gas?
Der durchschnittliche Preis für eine Kilowattstunde (kWh) Strom oder Gas hängt maßgeblich vom individuellen Verbrauch ab. Anders formuliert: je höher der Verbrauch, desto günstiger der Preis. Zum Beginn des Jahres lag der Durchschnittspreis laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) auf dem deutschen Strommarkt bei rund 31,70 Cent je Kilowattstunde. Gaskunden zahlten am Beispiel eines Einfamilienhauses zu dieser Zeit etwa 6,11 Cent je Kilowattstunde.
Fragen zum Thema Bonus bei Energietarifen
Wie lange muss ich auf meinen vertraglich zugesicherten Neukundenbonus warten?
Sieht man von der Variante Sofortbonus ab, die mitunter direkt oder schon kurze Zeit nach Abschluss eines neuen Energievertrags ausgezahlt wird, müssen Sie sich zumeist in Geduld üben. Viele Angebote mit Neukundenbonus sehen eine gewisse Vorlaufzeit vor. Häufig werden Boni erst am Ende des ersten Jahres der Belieferung ausgezahlt. Dadurch versuchen Anbieter sicherzustellen, dass Neukunden nicht vorzeitig von einem eventuellen Wechselrecht Gebrauch machen. Boni werden wahlweise im Rahmen der ersten Jahresabrechnung gutgeschrieben oder auf das im Vertrag genannte Referenzkonto überwiesen.
Je nach Tarif sind Boni einerseits an eine Mindestlaufzeit gebunden. Zudem gibt es bei vielen Versorgern die Bedingung, dass neue Kundinnen und Kunden zuvor für mindestens sechs Monate (teils länger oder kürzer) keinen laufenden Vertrag des Unternehmens hatten.
Wann wird mein Sofortbonus üblicherweise ausgezahlt?
Auch in diesem Punkt gibt es teilweise gravierende Unterschiede. Mancher Energieversorger garantiert die Auszahlung eines Sofortbonus schon nach zwei bis Wochen. Bei anderen Mitbewerbern erhalten Sie die Gutschriften erst 12 Wochen, nachdem die Belieferung mit Strom und Gas begonnen hat. Wichtig ist auch hier, dass Sie vor Abschluss eines neuen Vertrags für längere Zeit Kunde/Kundin eines anderen Versorgers waren. Sechs Monate sind diesbezüglich Standard, wobei einmal mehr kürzere oder längere Vorlaufzeiten zur Rückkehr zu Anbietern denkbar sind.
Wie unterscheiden sich die Modelle Sofortbonus und Neukundenbonus?
Hier wie dort möchten Gas- und Stromanbieter Wechselanreize schaffen. Die Zeit bis zur Auszahlung eines Bonus aber ist das entscheidende Unterscheidungsmerkmal. Der typische Sofortbonus wird in den allermeisten Fällen (meist nach maximal drei Monaten) wesentlich früher ausgezahlt als ein klassischer Neukundenbonus, bei dem die Gutschrift bis zu einem Jahr nach Beginn der Belieferung dauern kann. Über unseren Wechselpartner können Auszahlungen in beiden Fällen schneller vonstattengehen.
Was verbirgt sich hinter dem Begriff eines Erstwechslerbonus?
Verbraucher, die ständig ihren Anbieter wechseln, stehen bei Anbietern nicht allzu hoch im Kurs. Es mehren sich die Gerüchte, dass Versorger anhand von Informationen aus Datenbanken innerhalb der Branche sogar gezielt Anträge von Verbrauchern ablehnen, die in schöner Regelmäßigkeit Tarife wechseln. Ungeachtet dessen, ob solche Berichte den Tatsachen entsprechen und ob ständige Wechsel sogar Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit haben: Es gibt nachweislich sogenannte Erstwechslerboni. Durch diese können Sie sich bei Strom- und Gasanbietern besonders hohe Boni sicher, sollten Sie nachweislich zum ersten einen Anbieter- oder Tarifwechsel planen.
Dies kann vor allem dann der Fall sein, wenn Sie bisher dauerhaft Kunde oder Kundin des Grundversorgern an Ihrem Wohnort gewesen sind. Dank unserer Experten und unseres Partners profitieren Sie – selbst unabhängig von Ihrem Wunschtarif – häufig von einem umso höheren Bonus.
Kommt es zur Bonusauszahlung, sollte ich vor Ende der Mindestvertragslaufzeit eine Kündigung einreichen?
Davon ist leider nicht auszugehen. 12 Monate sind bei einem Neukundenbonus für Versorger das Mittel der Wahl. Auszahlungen von Boni erfolgen insofern erst nach Ablauf dieser Frist. Ist dies nicht gegeben, verfällt Ihr Bonus in aller Regel.
Was versteht man unter einem Rabatt auf den Abschlag für Strom und Gas?
Abschlagsrabatte sind solche Preisnachlässe, die in der ersten Phase der Vertragsbindung durch Bonus- und Rabattaktionen auf den monatlichen Beitrag gewährt werden. Typischerweise greifen solche vertraglichen Regelungen für das erste Vertragsjahr. Längere Vereinbarungen sind aber ebenso möglich, sollten Sie sich für mehr als ein Jahr an einen neuen Tarif für Strom oder Gas binden. Neben der direkten Anrechnung auf den Monatsabschlag kommen Gutschriften infrage. Eine Alternative sind Erstattungen basierend auf den Arbeitspreis pro Kilowattstunde, die dann in Abhängigkeit zum Verbrauch berechnet werden. Unter Umständen kommt es so zu einer Korrektur Ihres Jahresverbrauchs und einer Rückzahlung am Ende des jeweiligen Jahres.
Fragen zu Wechsel-relevanten Informationen & zum Wechselauftrag
Mit welchem zeitlichen Vorlauf besteht die Möglichkeit für einen Tarifwechsel?
Ein Wechsel Ihres derzeitigen Versorgertarifs ist zumeist binnen sechs Monaten vor dem geplanten Ende bzw. der automatischen Vertragsverlängerung möglich. Letzten Endes gibt die vereinbarte Mindestlaufzeit den Ausschlag, wann Sie wechseln können. Eine angekündigte Anhebung des Preises pro Kilowattstunde kann Ihnen das Recht zur vorzeitigen Kündigung sowie ein Umzug in eine Stadt außerhalb des Aktionsbereichs des bisherigen Anbieters kann Ihnen eine Kündigung ermöglichen. Hier greift das sogenannte Sonderkündigungsrecht.
Muss ich meinen Zählerstand kennen, um Tarife zu wechseln?
Zunächst benötigen Sie den Stand Ihres Gas- oder Stromzählers nicht. Um einen Tarifwechsel in die Wege zu leiten, reicht es im ersten Schritt, wenn Sie Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum, die aktuelle/zukünftige Anschrift, Ihre Zählernummer und die Vertrags- bzw. Rechnungsnummer angeben. Für den endgültigen Umstieg und die Abrechnung indes müssen Sie dem alten und neuen Dienst später auch den Zählerstand mitteilen. Die Daten des Strom- und Gaszählers finden Sie entweder auf Ihren Abrechnungen oder erfragen diese beim Kundendienst.
An welcher Stelle genau kann ich meine Zählernummer ablesen?
Der einfachste Weg ist die Lektüre Ihrer letzten Jahresrechnung. Zudem finden Sie die Nummern Ihres Strom- oder Gaszählers sowie den derzeitigen Stand auf den Geräten selbst. Stromzähler befinden sich in Mehrfamilienhäusern meist in der Wohnung. Gaszähler wiederum sind in vielen Fällen im Kellerbereich installiert. Die relevanten Nummern zum Zähler sind unveränderlich auf den Geräten zu finden und setzen sich in aller Regel aus mindestens vier und höchstens 16 Ziffern zusammen. In Großstädten und neueren Gebäuden fallen die Ziffern und Strichcodes meist länger aus. Achtung: Verwechseln Sie die Zählernummer nicht mit dem Stand des Zählers. Letzterer ändert sich stetig, was die Unterscheidung vereinfacht.
Ich benötige meine bisherige Kundennummer – wo finde ich diese?
Die Kundenummer befindet sich unter anderem ganz oben auf Ihrer aktuellsten Jahresabrechnung Ihres momentanen Anbieters. Sollten Sie die Rechnung nicht zur Hand haben, können Sie alle wesentlichen Daten bei den meisten Dienstleistern über Ihr digitales Kundenkonto in Erfahrung bringen. Wissenswert: Die Kundennummer ist in den meisten Fällen identisch mit Vertragsnummer oder Vertragskontonummer.
Ist das Lastschriftverfahren die einzige Zahlungsoption?
Tatsächlich ist die kostenlose automatische Abbuchung der Abschläge vom Bankkonto bequem. So verhindern Sie, Fristen für Zahlungen zu versäumen. Die einzige Alternative ist das Lastschriftverfahren bei vielen Anbietern dennoch nicht. Zahlungen per Dauerauftrag und Überweisung sind mancherorts möglich. Immer mehr Versorger werben zudem mit Rabatten, wenn Kunden für einen längeren Zeitraum im Voraus zahlen. Insbesondere bei jungen und kleineren Anbietern ist dies nicht ohne Risiko. Eine Anbieter-Insolvenz etwa kann zu Ausfällen führen.
Wie und wo kann ich den Widerruf eines Auftrags vornehmen?
Wie bei anderen Verbraucherverträgen haben Sie das Recht, einen Wechselauftrag binnen 14 Tagen zu widerrufen. Gründe müssen Sie dafür innerhalb der Frist nicht angeben. Besonders einfach gelingt der Rücktritt, sollte Ihr Auftrag über unser Portal noch nicht abgeschlossen sein. Hier gelingt die Stornierung sehr einfach. Achtung: Sind Kündigen alter Verträge bereits verbucht, ist die Rückabwicklung außerhalb von Kulanzregelungen nicht mehr praktikabel. Jeder Gas- und Stromwechsel sollte also wohlüberlegt sein.

Keine passende Antwort gefunden?
Falls Sie keine passende Antwort gefunden haben, schicken Sie uns gerne eine E-Mail. Wir werden Ihre Fragen schnellstmöglich beantworten.
E-Mail:
service@bester-stromanbieter.net
Empfiehl uns
