22.09.2023
In der Europäischen Union wird aktuell über eine Verpflichtung zur Modernisierung von Gebäuden diskutiert, die einen sehr schlechten Energiehaushalt aufweisen.
Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
Spätestens zum Jahreswechsel können sich Verbraucher zuverlässig auf Post von ihrem Gas und Stromanbieter freuen. Im Brief wird noch einmal über die genaue Zusammensetzung der Leistungen und die Struktur der Preise informiert. Nicht selten findet sich in einem der unteren Absätze zudem ein Hinweis darauf, dass man im nächsten Jahr die Preise pro Kilowattstunde oder den Grundpreis um einen bestimmten Betrag erhöhen müsse. Der Verbraucher muss das nicht einfach so hinnehmen: Bei einer Preiserhöhung seines Stromanbieters hat er in den meisten Fällen ein Sonderkündigungsrecht und kann sich sofort einen neuen Anbieter suchen.
- Über 1.000 Stromanbieter mit über 12.500 Tarifen im Vergleich
- Direkt online wechseln – kostenloser Wechselservice
- keine versteckten kosten, keine Versorgungslücke
- Top Sonderangebote – garantiert die günstigsten Preise
- Bis zu 1.470€ ersparnis für Strom und Gas möglich

Inhaltsverzeichnis
Erhöhung der Preise ermöglicht Kündigung
Wie bei jedem Vertrag ist man auch beim Strom an die Preise gebunden, die beim Vertragsabschluss vereinbart wurden. Oftmals schützt eine Strompreisgarantie den Verbraucher im ersten Jahr vor unplanmäßigen Preiserhöhungen. Der Stromanbieter kann aber mit dem Ablauf der Preisgarantie seine Preise anpassen. Viele Stromanbieter nutzen diese Möglichkeit und so flattern die Briefe zum Jahreswechsel jedes Jahr aufs Neue in den Briefkasten und kündigen eine Preiserhöhung an. Angesichts stetiger Preiserhöhungen kann Strom schlimmstenfalls zum Luxusgut werden. Der Gesetzgeber hat darum ein Sonderkündigungsrecht für Strom- und Gasverträge eingeführt. Werden die Strompreise erhöht, können Verbraucher ihren Energieversorger unabhängig von den Vertragslaufzeiten wechseln. Um eine Sonderkündigung aufgrund einer Preiserhöhung beim Stromanbieter vorzunehmen, müssen Verbraucher auf einige Punkte achten.
Wann ist eine Sonderkündigung des Stromanbieters möglich?
Die Sonderkündigung wird auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Sie ist gemeinhin in zwei Fällen möglich, bei einer Preiserhöhung und beim Umzug. In der Regel müssen Stromanbieter ihre Kunden sechs Wochen vor Inkrafttreten einer Preiserhöhung über die Preiserhöhung informieren. Beim Grundversorger ist dies gesetzlich geregelt. Laut Verbraucherzentralen gilt die Informationspflicht auch für Stromverträge, die Haushalte mit anderen Stromanbietern abgeschlossen haben. Die Preiserhöhung muss dabei verständlich und transparent kommuniziert werden. Dies geschieht per Brief oder E-Mail. Nach Empfang der Information zur Preiserhöhung können Sie als Verbraucher vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Welche Fristen gelten bei der Preiserhöhung?
Ihr Stromanbieter hat Sie über die Erhöhung der Strompreise informiert und Sie wollen kündigen? Wenn Sie Ihren Strom noch von Ihrem Grundversorger beziehen und keinen Sondervertrag mit ihm eingegangen sind, so brauchen Sie keine besonderen Fristen zu beachten. Die Kündigung des Grundversorgers ist – unabhängig von Preiserhöhungen für Strom – jederzeit möglich, die Kündigungsfrist beträgt nur zwei Wochen. Anders sieht die Sache aus, wenn Sie einen Sondervertrag haben oder von einem anderen Stromanbieter als dem regionalen Grundversorger mit Strom beliefert werden. Hier sollten Verbraucher im besten Fall direkt nach Eingang der Information von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Prinzipiell haben Verbraucher aber bis zum Eintritt der Preiserhöhung Zeit, um eine Sonderkündigung auszusprechen.
Worauf müssen Sie beim Kündigungsschreiben achten?
Die außerordentliche Kündigung aufgrund einer Preiserhöhung beim Strom muss bestimmte Bedingungen erfüllen. Neben Ihrer Adresse, der Anschrift des Stromanbieters und der Kundennummer ist ein Verweis auf das gesetzliche Sonderkündigungsrecht wichtig. Vergessen Sie nicht, eine schriftliche Bestätigung der Kündigung zu verlangen. Die Form der Sonderkündigung wird in Ihrem Vertrag geregelt. Dort findet sich der Hinweis, ob sie in Textform oder Schriftform eingehen muss. Textform bedeutet, dass eine Kündigung per E-Mail ausreicht. Bei der Schriftform hingegen ist ein unterschriebener, postalisch verschickter Brief zu empfehlen.
Unser Musterbrief für die außerordentliche Kündigung
Falls Sie sich nicht sicher sind, wie eine Sonderkündigung aussehen soll, bietet Ihnen unser Schaubild alle wichtigen Fakten auf einen Blick. Achten Sie einfach darauf, dass das Kündigungsschreiben so aufgebaut ist:
Auf der Suche nach einem günstigen Anbieter?
Haben Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebraucht gemacht, sollten Sie sich möglichst schnelle für einen neuen Versorger entscheiden. Haben Sie noch keinen neuen Vertrag abgeschlossen, landen Sie nämlich automatisch im zumeist teuren Grundversorgungstarif. Das Internet bietet eine einfache Möglichkeit, sich schnell und einfach einen günstigen Dienstleister zu suchen. Mit einem Vergleich im Netz findet man nicht nur die günstigsten und besten Anbieter in der eigenen Region. Auch die Auswahl von Versorgern, die Ökostrom anbieten, ist beispielsweise möglich.
Auf der Suche nach einem guten Stromversorger ist man also nicht mehr darauf angewiesen, alle Änderungen bei den Preisen hinzunehmen. Im ersten Vertragsjahr locken darüber hinaus viele Stromanbieter mit Boni für Neukunden. Damit wird der Strom noch deutlich günstiger. Hat man sich für einen neuen Anbieter entschieden, kann online direkt wechseln. Günstige Preise bieten nicht nur die großen, überregionalen Stromanbieter – viele regionale Energieversorger punkten mit tollen Angeboten. Vergleichen Sie einfach durch Eingabe Ihrer Postleitzahl und Ihres Jahresverbrauchs Stromtarife in Ihrer Region und finden Sie den besten Stromanbieter!
Empfiehl uns
