22.09.2023
In der Europäischen Union wird aktuell über eine Verpflichtung zur Modernisierung von Gebäuden diskutiert, die einen sehr schlechten Energiehaushalt aufweisen.
Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) – alles zur deutschen Verordnung
Bei der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) handelt es sich um eine deutsche Verordnung. In der Vorordnung sind alle Bedingungen geregelt, damit der Haushaltskunde im Rahmen seiner Grundversorgung, die im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) unter § 36 festgesetzt ist, mit Elektrizität durch die Elektrizitätsversorgungsunternehmen.
In der Verordnung ist geregelt, dass jeder Bürger Anspruch auf eine Versorgung mit Elektrizität hat. Gültigkeit hat dies, seit der Strommarkt im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes 2005 reformiert wurde.
Weiterhin werden in der Verordnung die Begriffe Kunde und Endverbraucher erklärt. Niedergeschrieben sind hier auch die Rechte und Pflichten des Grundversorgers, die er bei der Vertragsgestaltung, der Versorgung und auch bei der Abrechnung zu beachten hat.
Im § 20 des StromGVV wird deutlich klar gemacht, dass der Grundversorger dem Kunden aufgrund einer Kündigung des Grundversorgungsantrages, was sehr oft bei einem Stromanbieterwechsel vorkommt, keine Kosten in Rechnung stellen darf.
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