09.01.2026
Nach den starken Preissprüngen der vergangenen Jahre konnten viele private Haushalte 2025 bei Strom und Gas aufatmen: Im Jahresverlauf sind die Energiepreise spürbar gesunken.
Erhöhung der Gaskosten um 11% durch die Rückkehr zum vollen Mehrwertsteuersatz
20.02.2024
Inmitten der Energiepreiskrise im Oktober 2022 entschied die Regierung, den Mehrwertsteuersatz für Erdgas von 19 auf 7 Prozent zu senken. Ab April 2024 wird der alte Satz wieder in Kraft treten, was zu einer Erhöhung der Heizkosten um 11 Prozent führt. Ein durchschnittliches Einfamilienhaus wird dadurch mit zusätzlichen Kosten von etwa 233 Euro pro Jahr belastet werden.
Der aktuelle Durchschnittspreis für Gas in Haushalten beträgt 10,37 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Durch eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent steigt dieser auf 11,53 Cent/kWh an, was einem Anstieg von 11 Prozent entspricht. Eine Familie mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh hat dadurch durchschnittlich etwa 233 Euro mehr zu zahlen.
Falls die Rückkehr zum Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent vorverlegt wird, erhöhen sich die Heizkosten eines Einfamilienhauses um zusätzliche ca. 20 Euro im Jahr.
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Grundversorgung teurer als alternative Gasanbieter
In der Grundversorgung steigt der Gaspreis durch den vollen Mehrwertsteuersatz stärker an: Die jährlichen Gaskosten für ein Einfamilienhaus mit einem Verbrauch von 20.000 kWh belaufen sich bundesweit im Durchschnitt auf 2.644 Euro mit reduziertem Steuersatz. Mit dem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent sind es dann 2.941 Euro, was zusätzliche Kosten von 297 Euro pro Jahr bedeutet.
Im günstigsten verfügbaren Neukundentarif mit Preisgarantie kostet die gleiche Menge Gas aktuell im Bundesschnitt rund 1.646 Euro (bei einer Mehrwertsteuer von 7 Prozent). Bei einem Satz von 19 Prozent würden die Heizkosten um weitere 185 Euro auf insgesamt 1.831Euro steigen. Damit zahlen Kundinnen und Kunden in dieser Tarifgruppe für dieselbe Menge Gas um 112 Euro weniger Steuern als bei der örtlichen Grundversorgung.
Der volle Mehrwertsteuersatz führt zu einer plötzlichen Erhöhung des Gaspreises um 11 Prozent. Kundinnen und Kunden haben kein gesetzliches Sonderkündigungsrecht durch diese Änderung, daher sollten sie rechtzeitig ihren Vertrag überprüfen und nach einem möglichst günstigen Tarif suchen. Im Moment beträgt die Differenz zwischen teurer Grundversorgung und preiswerten Gastarifen im Schnitt 37 Prozent aus.



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